Bedingungen für Affiliate-Netzwerk

(nachstehend als „Bedingungen ")

herausgegeben von BEWIT Natural Medicine, s.r.o., mit Sitz in Michalská 2030, Slezská Ostrava, 71000 Ostrava, IdNr: 29443237, USt-IdNr. CZ29443237, eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht in Ostrava, Abteilung C, Einlage Nr. 53597, vertreten durch Ing. Jiří Černota, Geschäftsführer (nachstehend als "BEWIT" oder „wir")

Diese Bedingungen, einschließlich der URL-Links, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und BEWIT über die Zusammenarbeit im Rahmen des Affiliate-Netzwerks als Provisionssystem dar. Wenn Sie in Bezug auf uns als Verbraucher handeln, gelten für Sie zusätzlich zu diesen Bedingungen besondere Verbraucherbedingungen (diese sind am Ende dieser Bedingungen zu finden).

Für die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Bedingungen gilt außerdem Folgendes die BEWIT Regeln und Arbeitsweise ("BEWIT-Regeln"), die im Einzelnen die Vorteile regeln, die wir im Rahmen der Zusammenarbeit anbieten. Bitte beachten Sie diese Bedingungen und lesen Sie sie, noch bevor Sie mit uns zusammenarbeiten beginnen. Sollten die BEWIT-Regeln im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, haben diese Bedingungen Vorrang. 

 

BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

Sofern in diesen Bedingungen nicht anders angegeben oder aus dem Kontext nicht eindeutig etwas anderes hervorgeht, werden Begriffe, die in diesen Bedingungen (einschließlich der Anhänge) in Großbuchstaben geschrieben sind, im Singular und Plural im folgenden Sinne verwendet:

(BEWIT und Partner nachstehend gemeinsam als „Vertragsparteien " und einzeln als „Vertragspartei")

Affiliate Netzwerk 

ein Provisionssystem, das für Partner (Unternehmer, Plattformen, Agenturen, Influencer) entwickelt wurde, die daran interessiert sind, BEWIT-Produkte gegen eine Provision zu teilen, indem sie einzigartige Provisionslinks gemäß den in diesen Bedingungen festgelegten Regeln verwenden;

Bankkonto

das Bankkonto des Partners, das in seinem Partnerkonto angegeben ist;

Bewit Ambassador

ist der offizielle Markenvertreter, den Bewit öffentlich repräsentiert. Das können Influencer oder andere einflussreiche Kunden und Partner sein, die für diese Art der Zusammenarbeit zugelassen sind.

Bewit Family

Der BEWIT Loyalty Club, in den sich ein Partner registrieren kann, um am Affiliate-Netzwerk teilzunehmen, und wo er sein Partnerkonto im Dashboard verwalten kann;

Preis

bezeichnet die Höhe der Prämie, die der Kunde für den Einkauf eines bestimmten Produkts bezahlt; die Produktpreise werden entweder für bestimmte Produkte im E-Shop oder in der Preisliste angegeben;

Preisliste

bezeichnet die Höhe der Prämie für alle im E-Shop angebotenen BEWIT-Produkte an, die dem Partner über das Dashboard zur Verfügung steht;

Dashboard

die unter https://mybewit.com/dashboard verfügbare Benutzerschnittstelle, die dem Partner zur Verwaltung seines Affiliate-Netzwerkkontos zur Verfügung gestellt wird (das Dashboard wird auch als „Office“ bezeichnet);

Geistiges Eigentum

insbesondere alle Urheber-, Marken-, Design- und sonstigen Schutzrechte, die BEWIT zur Präsentation und Kennzeichnung seiner Produkte oder seines E-Shops nutzt und die der Partner in dem Umfang und zu dem Zweck nutzen darf, der für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses nach diesen Bedingungen angemessen ist;

E-Shop

Online-Shop betrieben von BEWIT, erreichbar unter https://bewit.love;

GDPR

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Konversion

der Moment, in dem ein Besucher des E-Shops das/die Produkt(e) als Ergebnis der Werbeaktion des Partners kauft und vollständig bezahlt und somit zum Kunden wird;

Besucher



Netzwerk

eine Person, die den E-Shop besucht hat, aber noch kein Produkt gekauft hat, so dass ihre Konversion in einen Kunden noch nicht stattgefunden hat;


Netzwerk von Kunden, die sich unter dem Partner durch seine Werbeaktion registriert haben und noch nicht im BEWIT-System registriert sind.

Bürgerliches Gesetzbuch

Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geltenden Fassung;

Persönliche Daten

jegliche Informationen über das Datensubjekt, anhand dessen das Subjekt direkt oder indirekt identifiziert werden kann;

Partner

eine natürliche oder juristische Person, die am Affiliate-Netzwerk teilnimmt (auch als„Sie" bezeichnet);

Partner-Konto

ein Konto im Bewit Family System, das für den Partner bei der Registrierung für die Teilnahme am Affiliate-Netzwerk erstellt wird;

Provisionen

ein Sammelbegriff für die Prämie, die BEWIT dem Partner für die Empfehlung von Produkten im Rahmen des Affiliate-Netzwerks gemäß den in diesen Bedingungen und dem Prämienprogramm dargelegten Regeln zur Verfügung stellt;

Werbeaktion

erlaubte Aktivität, die vom Partner zum Zweck der Empfehlung von Produkten über den Empfehlungslink in Übereinstimmung mit den in diesen Bedingungen dargelegten Regeln durchgeführt wird;

Link zur Kommission

ein einzigartiger Partnerlink, der dem Partner zur Verfügung gestellt wird, um zu überprüfen, ob eine bestimmte Konversion auf der Grundlage der Werbeaktion des Partners stattgefunden hat;

Produkte

die Produkte, die BEWIT über den E-Shop verkauft, verfügbar unter https://bewit.love;

Prämienprogramm

die Regeln, nach denen die Höhe der Provision bestimmt wird, abrufbar im Dashboard des Partners, unter https://mybewit.com/dashboard/rewards;

Vertrag

das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und BEWIT, das durch die erfolgreiche Registrierung des Partners gemäß diesen Bedingungen zur Bewit-Family zustande kommt und zum Zwecke der Teilnahme des Partners am Affiliate-Netzwerk abgeschlossen wird;

Verbraucher 

jede natürliche Person, die rechtmäßig handelt, ohne dass dies im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit oder ihrer selbständigen Berufsausübung steht; 

Spam

jede unaufgeforderte Mitteilung, die per E-Mail an einen Empfänger ohne dessen vorherige Zustimmung oder an einen Empfänger, mit dem er noch nie eine vertragliche Beziehung hatte, gesendet wird. Als Spam gilt auch jede Mitteilung, die der direkten oder indirekten Werbung für Waren oder Dienstleistungen dient, die nicht klar und deutlich als kommerzielle Mitteilung gekennzeichnet ist, die Identität des Absenders verbirgt oder verheimlicht oder ohne gültige Adresse verschickt wird, an die der Empfänger direkt und effektiv die Information senden könnte, dass er keine weiteren kommerziellen Informationen vom Absender erhalten möchte; sich auf den Verkauf oder die Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente, den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren, Drogen, Schusswaffen, Online-Glücksspiel, Pädophilie und ähnliche medizinisch anerkannte Abweichungen und Störungen bezieht;

Kunde

die Person, die das Produkt kauft und es aufgrund der Werbeaktion des Partners vollständig bezahlt;  

Gesetz über Kapitalgesellschaften

Gesetz Nr. 90/2012 Slg. über Handelsgesellschaften und Genossenschaften in der geänderten Fassung;



1. KONTAKTINFORMATIONEN

1.1 BEWIT Natural Medicine, s.r.o. 

Sitz des Unternehmens: Michalská 2030, Slezská Ostrava, 710 00 Ostrava, 

IdNr: 29443237 

USt-IdNr. CZ29443237 

Telefon: +420 732 790 599

Email: info@bewit.love

 

 

2. EINFÜHRENDE BESTIMMUNG

2.1 Erklärung des Partners. Der Partner erklärt und verpflichtet sich, dass  

2.1.1 er voll geschäftsfähig ist,

2.1.2 er ein Einzelunternehmer, eine juristische Person oder ein Nichtunternehmer ist, der am Affiliate-Netzwerk nur im Rahmen einer gelegentlichen Tätigkeit im Sinne des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg. über die Einkommenssteuer in seiner geänderten Fassung teilnimmt und dessen Gesamteinkommen aus dieser Tätigkeit 50.000 CZK im Kalenderjahr nicht überschreitet; 

2.1.3 alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen wahrheitsgemäß, vollständig, genau und korrekt sind,

2.1.4 gegen ihn kein Insolvenzverfahren anhängig ist, in dem ein Konkursbeschluss ergangen ist,

2.1.5 der Insolvenzantrag gegen ihn nicht mit der Begründung abgewiesen worden ist, dass das Vermöge nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken,

2.1.6 nicht in Konkurs getreten ist,

2.1.7 mit ihm wurde das Vertragsverhältnis in der Vergangenheit nicht wegen eines Fehlverhaltens gegen diese Bedingungen gekündigt,

2.1.8 er keine Werbung für die Produkte und/oder den E-Shop machen, die gegen die geltenden Gesetze der Tschechischen Republik verstößt.

2.2 Verpflichtungen der Vertragsparteien. Der Partner verpflichtet sich, die Produkte in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen an Dritte weiterzuempfehlen. BEWIT verpflichtet sich, dem Partner dafür eine Provision gemäß den in diesen Bedingungen dargelegten Regeln auszuzahlen.

2.3 Gewerbeschein. Die Teilnahme am Affiliate-Netzwerk ist in erster Linie für Unternehmer, juristische Personen oder Selbstständige gedacht.

2.4 Nicht-Unternehmenspartner. Für den Fall, dass der Partner keinen entsprechenden Gewerbeschein besitzt und als Nicht-Unternehmerpartner gemäß Klausel 2.1.2. dieser Allgemeinen Bedingungen am Affiliate-Netzwerk teilnehmen möchte, gelten die in Anlage 2 zu diesen Allgemeinen Bedingungen - Verbraucherbedingungen - aufgeführten Regeln.

2.5 Kompensation von Schäden Für den Fall, dass eine Erklärung gemäß Abschnitt 2.1. dieser Bedingungen unwahr ist, ist BEWIT berechtigt, das Partnerkonto des Partners zu löschen, und der Partner ist verpflichtet, BEWIT alle Schäden zu ersetzen, die aus oder im Zusammenhang mit der Unwahrheit einer solchen Erklärung entstehen, einschließlich immaterieller Schäden.

 

3. REGISTRIERUNG UND PARTNERKONTO

3.1 Registrierung. Die Teilnahme des Partners am Affiliate - Netzwerk setzt die Registrierung des Partnerkontos in Bewit Family voraus, die unter https://bewit.love/welcome/ durchgeführt werden kann.

3.2 Zeitpunkt der Registrierung. Die Registrierung ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn BEWIT diese bestätigt. Mit der erfolgreichen Registrierung nimmt der Partner am Affiliate-Netzwerk teil und es kommt ein Vertrag zwischen dem Partner und BEWIT nach Maßgabe dieser Bedingungen zustande.

3.3 Genauigkeit, Vollständigkeit der Daten und Aktualisierungen. Der Partner verpflichtet sich hiermit, korrekte und vollständige persönliche Daten über sich im Registrierungsformular und anschließend in seinem Partnerkonto anzugeben. Der Partner ist verpflichtet, diese Daten entsprechend dem aktuellen Stand zu aktualisieren. Der Partner hat außerdem das Recht, die Registrierungsdaten während der Teilnahme am Affiliate-Netzwerk zu ändern und zu ergänzen.

3.4 Meldepflicht bei Missbrauch von Zugangsdaten. Der Partner ist verpflichtet, BEWIT unverzüglich über jeden Missbrauch oder auch nur versuchten Missbrauch seiner Zugangsdaten zu informieren und unverzüglich neue Zugangsdaten für das Partnerkonto zu wählen.

3.5 Sicheres Passwort und Passwortverwaltung. Der Partner wird aufgefordert, ein sicheres Passwort zu wählen. Das Passwort muss immer sicher und geheim gehalten werden. Im Falle eines Datenverlustes, oder Daten des Partners, wird jede riskante Handlung oder Unterlassung in Bezug auf die Auswahl des eindeutigen Benutzernamens und des sicheren Passwortes des Partners, sowie jede weitere Handhabung dieser Daten, als Schuld des Partners interpretiert.

3.6 Recht auf Ablehnung der Registrierung. Wir haben das ausschließliche Recht zu entscheiden, wer unser Partner sein wird. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, die Teilnahme eines Partners am Affiliate-Netzwerk ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.7 Partnerkonto. Nach erfolgreicher Registrierung wird dem Partner ein Partnerkonto zur Verfügung gestellt, mit dem sich der Partner in das Dashboard einloggen kann, auf das der Partner einen Zugang hat:

3.7.1 Link zur Provision,

3.7.2 Preisliste,

3.7.3 Liste der genehmigten Konversionen,

3.7.4 die Höhe der verdienten Provisionen und

3.7.5 weitere wichtige Informationen und Statistiken zum Affiliate-Netzwerk.

3.8 Das Recht, den Betrieb des Partnerkontos zu beschränken. Wir haben das Recht, die Verfügbarkeit eines Partnerkontos ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen einzuschränken.

3.9 Recht auf Kündigung des Partnerkontos. BEWIT hat das Recht, ein Partnerkonto ohne Vorankündigung aus den unten genannten Gründen zu kündigen, wenn auf Ihrer Website / in sozialen Medien / anderen Plattformen / oder anderweitig durch Sie eine unzulässige Nutzung vorliegt:

3.9.1 Förderung von Gewalt und/oder Terrorismus,

3.9.2 Förderung von sexuell eindeutigen und/oder obszönen Inhalten, 

3.9.3 Förderung der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung und Alter, 

3.9.4 Förderung einer politischen Partei und/oder Assoziierung von uns mit der Politik,

3.9.5 Verstoß gegen die Rechte von Kindern oder Minderjährigen,

3.9.6 Förderung oder Begehung von illegalen Aktivitäten und/oder Aktivitäten, die gegen das tschechische Recht verstoßen, 

3.9.7 Förderung oder Begehung unethischer und/oder unmoralischer Aktivitäten

3.9.8 einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BEWIT, der Verbraucherbedingungen oder Bewit Regeln- und Arbeitsweisen.

3.10 Das Recht, ein Partnerkonto wegen Inaktivität zu löschen. BEWIT ist berechtigt, das Partnerkonto eines Partners wegen Inaktivität zu kündigen, wenn:

3.10.1 oder der Partner sich länger als 6 Monate nicht in sein Partnerkonto eingeloggt hat, 

3.10.2 oder mehr als ein Jahr seit dem dem Partner die letzte Konversion anerkannt wurde.

 

4. KONVERSION

4.1 Link zur Provision. Um die Promotion von Produkten und den damit verbundenen Anspruch auf eine Provision erfolgreich bewerten zu können, ist es notwendig, dass die Promotion immer mit einem Link zur Provision verbunden ist. 

4.2 Der Besuch der Website durch einen neuen Besucher. Wenn ein neuer Besucher den E-Shop besucht, nachdem er zuvor auf den Link zur Provision geklickt hat, wird dies im Partnerkonto des Partners registriert. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Besucher der Webseite seine Zustimmung zu den entsprechenden Cookies gegeben hat.

4.3 Zustimmung zur Verarbeitung von Cookies. Falls ein neuer Besucher der Verarbeitung von Cookies auf der Website des Partners und/oder anschließend im E-Shop nicht zugestimmt hat, können wir möglicherweise nicht beurteilen, ob der Besucher oder Kunde aufgrund der Werbeaktion des Partners gekommen ist.  In diesem Fall kann der Partner keinen Anspruch auf die Provision haben. 

4.4 Konversion vom Besucher zum Kunden. Falls der Besucher des E-Shops das Produkt aufgrund der Werbeaktion des Partners erfolgreich kauft und es vollständig bezahlt, wird dies im Partnerkonto des Partners als Konversion verbucht.

4.5 Bedingungen der Aufzeichnung der Konversion. Um festzustellen, ob der Kauf eines Produkts durch einen Besucher auf die Werbeaktion eines Partners zurückzuführen ist, werden Cookies auf dem Computer eines Besuchers verwendet, der zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Kauf des Produkts auf den Werbelink eines Partners geklickt hat.  

4.6 Gültigkeit von Cookies. Die maximale Gültigkeit von Cookies beträgt 200 Tage. Wenn ein Besucher ein Produkt kauft, nachdem die maximale Gültigkeitsdauer der Cookies abgelaufen ist, d.h. mehr als 200 Tage nach dem Klicken auf den Link zur Provision des Partners, wird dieser Kauf nicht als Konversion registriert. 

4.7 Alternative Verfolgungssysteme. Um die Funktionsweise des Affiliate-Netzwerks zu verbessern, kann BEWIT neue Verfolgungssysteme testen, die anders funktionieren als der Link zur Provision. Dies kann beispielsweise verfolgbare Coupons, verfolgbare QR-Codes und andere umfassen. Bietet BEWIT dem Partner die Möglichkeit, diese alternativen Verfolgungssysteme zu nutzen, so gelten für sie die gleichen Regeln wie für die Nutzung des Links zur Provision, sofern BEWIT nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

4.8 Genehmigung der Konversion. Nachdem ein Eintrag über die Konversion im Partnerkonto des Partners erscheint, wird BEWIT diese Konversion insbesondere im Hinblick auf den vorherigen Abschnitt 4.4 bis 4.7 dieser Bedingungen überprüfen und die Konversion anschließend genehmigen oder ablehnen. Wenn Bewit diese Konversion nicht genehmigt, wird sie aus dem Partnerkonto entfernt, wenn sie genehmigt wird, bleibt die Konversion im Partnerkonto gespeichert.

4.9 Systemfehler. Der Partner ist verpflichtet, jeden Fehler im Provisionssystem zu melden, der dazu führen könnte, dass z.B. die Anerkennung von Konversionen, die unabhängig von der Aktivität des Partners zustande gekommen sind, oder andere Fehler, die BEWIT einen Schaden zufügen könnten. Für den Fall, dass der Partner einen solchen Fehler nicht meldet oder gar zu seinem Vorteil ausnutzt, ist BEWIT berechtigt, das Partnerkonto des Partners ohne Anspruch auf Provisionen ( inkl. in der Vergangenheit angefallener Provisionen) zu löschen und der Partner ist verpflichtet, BEWIT alle materiellen und immateriellen Schäden, die im Zusammenhang mit einem solchen Fehler entstehen, zu ersetzen.

 

5. PROVISION

5.1 Provision für den Kauf des Produkts. Der Partner hat einen Anspruch auf eine Provision für jede Konversion in einer Höhe, die vom Preis des vom Kunden gekauften Produkts und von der Art des Produkts abhängt. Die Höhe der Provision wird gemäß den BEWIT-Regeln berechnet.

5.2 Ausnahmen vom Recht auf Provision. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Provision, wenn: 

5.2.1 der Vertrag in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen gekündigt worden ist;

5.2.2 zu der Konversion als Folge einer gegen diese Bedingungen verstoßenden Werbeaktion des Partners stattgefunden hat oder die Konversion als Folge oder in Verbindung mit einem anderen Verstoß gegen diese Bedingungen stattgefunden hat;

5.2.3 Der Kunde ist vom Kaufvertrag zurückgetreten oder hat andere Ansprüche geltend gemacht, die zu einer Rückerstattung von Finanzmitteln für den Kauf des Produkts geführt haben;

5.3 5.3 Anspruch auf Provisionen. Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen, um die Kommission in Anspruch zu nehmen:

5.3.1 Gutschrift - Wenn Sie eine eigene Bestellung für Produkte erstellen, können Sie Ihre Provisionen verwenden, um einen Teil oder den gesamten Bestellpreis zu bezahlen (gutschreiben).

5.3.2 Auszahlung der Provision - Sie können sich die Provisionen auf das von Ihnen in Ihrem Partnerkonto angegebene Bankkonto auszahlen lassen.

Wird der Anspruch auf die Provision gemäß dem Punkt 5.4.1. und 5.4.2. nicht innerhalb eines Jahres ab dem im Partnerkonto angegebenen Zeitpunkt der Provision geltend gemacht, so entfällt der Anspruch auf Auszahlung der Provision. Genauere Bedingungen für die Inanspruchnahme von Provisionen finden Sie in den BEWIT Regeln.

5.4 Auszahlung der Provision. Der Mindestbetrag für die Auszahlung der Provision gemäß Punkt 5.4.2. dieser Bedingungen beträgt 100,- CZK ohne Mehrwertsteuer. Nach Überschreitung des Mindestbetrags kann der Partner die Auszahlung der Provision über sein Partnerkonto beantragen. Im Anschluss an diesen Antrag wird dem Partner der Betrag der geforderten Provisionen auf sein Bank-, PayPal- oder Revolut-Konto überwiesen, und zwar spätestens 30 Tage nach dem ersten Tag des Kalendermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem der Partner die Auszahlung der Provision beantragt hat.

5.5 Einstellung der Verfügungsberechtigung der Provision. Falls wir den begründeten Verdacht haben, dass ein Verstoß gegen diese Bedingungen stattgefunden hat oder wir betrügerische Aktivitäten eines Partners vermuten, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, in irgendeiner Weise über die Provision zu verfügen, bis dieser Verdacht widerlegt ist (d. h. die Möglichkeit, die Provision auszuzahlen, sie in Punkte zu konvertieren, unsere Produkte damit zu kaufen, usw.). Falls BEWIT einen Verstoß gegen die Bedingungen oder betrügerische Aktivitäten des Partners vermutet, erlischt der Anspruch des Partners auf die Provision und BEWIT ist berechtigt, das Partnerkonto des Partners zu sperren oder zu löschen. In einem solchen Fall ist der Partner verpflichtet, BEWIT den durch seinen Verstoß gegen die Bedingungen oder sein unlauteres Verhalten entstandenen Schaden, auch den immateriellen Schaden, zu ersetzen.

5.6 Zeitpunkt der Auszahlung der Provision. Die Auszahlung der Provision gilt zum Zeitpunkt der Abbuchung vom Bankkonto von BEWIT auf das Bankkonto des Partners als erfolgt.

 

6. GEISTIGES EIGENTUM

6.1 BEWIT Geistiges Eigentum. BEWIT ist der Inhaber aller Rechte an dem geistigen Eigentum.

6.2 Lizenz. BEWIT gewährt dem Partner eine nicht exklusive, weltweite Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums für den Zweck und in dem Umfang, der für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Bedingungen, insbesondere der Werbeaktion, erforderlich ist. Die Lizenz wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses nach diesen Bedingungen erteilt. Der Partner ist nicht berechtigt, die Lizenz abzutreten oder eine Unterlizenz zu vergeben. Der Partner ist weiterhin nicht berechtigt, das geistige Eigentum zu verändern oder anderweitig in das geistige Eigentum einzugreifen.

6.3 Die Verantwortung des Partners für den Inhalt der Werbeaktion. Der Partner trägt die volle Verantwortung für den Inhalt der Werbeaktion. Der Partner ist verpflichtet, die Rechte von BEWIT und die Rechte Dritter zu beachten, insbesondere beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und sonstigen geistigen Eigentumsrechten Dritter. Der Partner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Inhalt seiner Werbeaktion den geltenden Gesetzen und diesen Bedingungen entspricht und keine Rechte Dritter beeinträchtigt. 

6.4 Die Verantwortung von BEWIT für den Inhalt der Werbeaktion. BEWIT ist in keiner Weise für den Inhalt verantwortlich, den der Partner im Rahmen der Werbeaktion verwendet. 

6.5 Schaden, der BEWIT im Zusammenhang mit der Werbeaktion entsteht. Im Falle eines Schadens, der BEWIT durch einen Verstoß gegen die in diesem Artikel der Bedingungen genannten Pflichten entsteht, oder wenn BEWIT ein sonstiger Schaden im Zusammenhang mit der Werbeaktion des Partners entsteht, ist BEWIT zum sofortigen Rücktritt vom Vertragsverhältnis nach diesen Bedingungen berechtigt und der Partner ist verpflichtet, BEWIT den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich des Ersatzes des immateriellen Schadens, zu ersetzen.

6.6 Verwendung des Partners in Referenzen. BEWIT ist berechtigt, den Vor- und Nachnamen oder den Namen des Partners und sein Logo in der Marketingkommunikation, z.B. in Partnerlisten, Käuferlisten oder Präsentationen zu verwenden. Der Partner gewährt BEWIT hiermit eine nicht-exklusive Lizenz, ohne territoriale oder quantitative Beschränkung, zur Nutzung in der oben definierten Art und Weise für die Dauer des Vertrages. 

 

7. WERBEREGELN

7.1 Zulässige Methoden der Werbung. Der Partner ist berechtigt, die Produkte und den E-Shop mit den folgenden Methoden zu bewerben:

7.1.1 durch die Platzierung von Werbeinhalten auf der Website des Partners - insbesondere von Bannern, dynamischen Widgets und Affiliate-Links;

7.1.2 durch Verlinkung auf die Produkte oder den E-Shop in Beiträgen in Blogs, Diskussionsforen oder anderen Formen von Beiträgen, wenn dies nach den Regeln des Mediums, in dem der Link platziert wird, zulässig ist; 

7.1.3 durch Verlinkung zu den Produkten oder dem E-Shop über soziale Medien (Facebook, Twitter usw.);

7.1.4 durch Versendung von Werbe-E-Mails, die über die Produkte oder den E-Shop informieren, wenn der Partner nach dem Gesetz (z.B. aufgrund der Zustimmung des Empfängers) berechtigt ist, diese Form der kommerziellen Kommunikation zu versenden;

7.1.5 die Bezeichnung "BEWIT" in der Werbung des Partners so einzufügen, dass die Zusammenarbeit des Partners mit BEWIT offensichtlich ist, insbesondere indem der Partner die Bezeichnung "BEWIT" in irgendeiner Form am Ende des Namens des Profils/Kanals in sozialen Netzwerken einfügt (z.B. Einrichtung eines Instagram-Profils mit dem Namen Ostrava BEWIT, Jana Novotná BEWIT, BEWIT Essenzielle Kreationen), ohne eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Partner und BEWIT zu schaffen;

7.1.6 oder durch andere Methoden, die von den Vertragsparteien im Voraus schriftlich vereinbart werden.

7.2 Unzulässige Methoden der Werbung. Der Partner ist nicht berechtigt, die Produkte oder den E-Shop mit den folgenden Methoden zu bewerben:

7.2.1 die Verwendung von geschützten Schlüsselwörtern im Rahmen von PPC-Werbung wie BEWIT, bewit.love oder bewit.cz und deren falsch geschriebene Varianten sowie jede andere direkte Verlinkung von PPC-Werbung zu den Produkten oder dem E-Shop;

7.2.2 das Erscheinungsbild des E-Shops oder anderer BEWIT-Websites im Erscheinungsbild der Website des Partners zu imitieren oder dem Besucher auf andere Weise den Eindruck zu vermitteln, dass die Website des Partners ganz oder teilweise BEWIT gehört oder von BEWIT betrieben wird;

7.2.3 eine Verwechslungsgefahr zwischen der Werbeaktion des Partners und der offiziellen BEWIT-Werbeaktion zu schaffen, insbesondere wenn

a) Der Partner wird die Bezeichnung "BEWIT" in jeder Form an den Anfang des Namens des Profils/Kanals in sozialen Netzwerken stellen (z.B. Einrichtung eines Instagram-Profils mit dem Namen BEWIT Ostrava, BEWIT Jana Novotná, BEWIT essentielle Kreation); 

b) Der Partner muss visuelle Hinweise von BEWIT, wie z.B. das Logo oder das Design und ähnliche unterscheidungskräftige Elemente, so darstellen, dass der Verbraucher den Eindruck gewinnen kann, es handele sich um ein offizielles BEWIT-Profil (z.B. Verwendung des BEWIT-Logos als Profilbild auf dem Facebook-Profil);

7.2.4 Pop-up-Werbung;

7.2.5 Spam und unaufgeforderte kommerzielle E-Mails - Wir verbieten ausdrücklich Werbemethoden, die von Dritten als Spam oder unaufgeforderte kommerzielle E-Mails angesehen werden und unserem Namen und Ruf schaden könnten;

7.2.6 durch Verlinkung auf die Produkte oder den E-Shop durch Veröffentlichung in nicht-kommerziellen Gruppen;

7.2.7 automatische Weiterleitung zum E-Shop ohne jegliche Aktivität der Besucher der Website des Partners;

7.2.8 nicht von uns genehmigte Rabattaktionen oder Rabattcoupons;

7.2.9 die Nutzung von Werbesystemen wie Google Ads, Facebook Business Manager und anderen Werbesystemen, die auf den E-Shop verweisen;

7.2.10 das Wort "BEWIT" oder Variationen oder falsche Schreibweisen davon in seinen Domainnamen aufzunehmen;

7.2.11 die Nutzung von so genannten Marktplätzen, um Produkte zu bewerben oder zu verkaufen, wie z.B.. Amazon marketplace, Alza marketplace, Kaufland marketplace usw..;

7.2.12 die Nutzung von Werbeportalen für die Promotion oder den Verkauf von Produkten wie z.B. Auktion, Annonce usw.

7.2.13 die Verwendung von Programmen, Skripten, das Nachladen von Werbebannern oder andere Mittel, die als unlautere oder sogar illegale Praktiken angesehen werden können;

7.2.14 Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Einholung der Zustimmung zur Verarbeitung von Cookies;

7.2.15 das Vermieten, Verleihen, Verkaufen, Übertragen, Weitergeben des Werbelinks an Dritte oder eine ähnliche Verfügung über den Werbelink ohne vorherige Zustimmung von BEWIT.

7.3 Inhalt auf der Website des Partners. Der Partner darf für die Werbung keine Website verwenden, die keinen Inhalt hat (oder illegale Inhalte enthält) und/oder eine Website, die verbotene Inhalte enthält oder für eine der in Absatz 3.9 dieser Bedingungen genannten verbotenen Aktivitäten verwendet wird. 

7.4 Aktualität und Richtigkeit des Inhalts der Werbeaktion. Die Preise und Angaben zu den Produkten oder dem E-Shop, die der Partner im Rahmen der Werbeaktion angibt, müssen immer auf dem neuesten Stand sein. 

7.5 Schutz der Reputation. Der Partner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Aktivitäten die Reputation und den Ruf von BEWIT und seines E-Shops und/oder seiner Produkte nicht schädigen oder gefährden. 

7.6 Freiheit der Entscheidung, auf den Link zur Provision zu klicken. Zur Vermeidung von Zweifeln wird festgehalten, dass das Anklicken des Links zur Partnerprovision eine freie Entscheidung des Besuchers sein muss. Der Besucher darf in keiner Weise, weder direkt noch indirekt, gezwungen werden, den Link der Provision anzuklicken. 

7.7 Die Verantwortung des Partners für seine Werbung. Im Falle eines Verstoßes des Partners gegen eine Bestimmung dieses Artikels der Bedingungen hat BEWIT das Recht, das Partnerkonto des Partners sofort zu löschen, ohne Anspruch auf die bereits verdiente Provision. Der Partner hat BEWIT in diesem Fall auch den materiellen oder immateriellen Schaden zu ersetzen, der durch ein solches Verhalten entstanden ist.

 

8. VERTRAULICHKEIT DER INFORMATIONEN

8.1 Geheimhaltungspflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine kommerziellen Informationen weiterzugeben oder zu verwenden, von denen sie im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Bedingungen Kenntnis erlangen, insbesondere:

8.1.1 keine Information, die infolge der Erfüllung dieser Bedingungen erlangt wurde;

8.1.2 alle personenbezogenen Daten, die dem Partner seitens BEWIT anvertraut werden; 

8.1.3 die Preispolitik, das Marketing und die Geschäftsstrategien der anderen Vertragspartei; 

8.1.4 Informationen über die Lieferanten und Geschäftsbeziehungen der anderen Vertragspartei; 

8.1.5 die Art und Weise, in der die andere Vertragspartei ihr Geschäft betreibt; 

8.1.6 strategische Entscheidungen und Geschäftspläne der anderen Vertragspartei;

8.2 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht. Die Verpflichtung zur Geheimhaltungspflicht gilt nicht in Fällen, in denen:

8.2.1 die andere Vertragspartei eine schriftliche Zustimmung zu einer solchen Offenlegung oder Verwendung von vertraulichen Informationen erteilt hat;

8.2.2 Vertrauliche Informationen dürfen verwendet oder offengelegt werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder von einer Behörde angeordnet ist; 

8.2.3 es für die Durchführung des Vertragsverhältnisses nach diesen Bedingungen erforderlich ist, wobei die andere Partei davon informiert werden muss;

8.3 Geheimhaltung der zusammenarbeitenden Personen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Mitarbeiter und sonstigen Auftragnehmer, die mit vertraulichen Informationen in Berührung kommen oder kommen könnten, zur Geheimhaltung zu verpflichten.

 

9. HÖHERE GEWALT/FORCE MAJEURE

9.1 Bedingungen für höhere Gewalt. Die Parteien haften nicht für Verstöße gegen ihre Verpflichtungen aus diesen Bedingungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist. Unter höherer Gewalt ist jedes Hindernis zu verstehen, das unabhängig vom Willen der verpflichteten Partei eingetreten ist und sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtung hindert, wenn vernünftigerweise nicht davon ausgegangen werden kann, dass die verpflichtete Partei das Hindernis oder seine Folgen abgewendet oder überwunden hätte und dass sie das Hindernis zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung vorausgesehen hätte. Die Haftung wird nicht durch ein Hindernis ausgeschlossen, das erst zu dem Zeitpunkt entstanden ist, zu dem die verpflichtete Partei mit ihrer Verpflichtung in Verzug war, oder das sich aus ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt. Die Auswirkungen, die die Haftung ausschließen, sind auf die Dauer des Hindernisses beschränkt, auf das sie sich beziehen.

 

10. DAUER UND MÖGLICHKEITEN DER BEENDIGUNG DER ZUSAMMENARBEIT 

10.1 Dauer des Vertrages. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sobald sich der Partner gemäß Absatz 3.2 dieser Bedingungen erfolgreich registriert hat.

10.2 Kündigung des Vertrages seitens BEWIT. BEWIT hat das Recht, diesen Vertrag einseitig und ohne Angabe von Gründen zu kündigen mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen ab Zustellung der Kündigung .

10.3 Kündigung des Vertrages seitens des Partners. Der Partner hat das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen einseitig zu kündigen mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten, beginnend mit dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung an BEWIT zugestellt wurde.

10.4 Beendigung des Vertrags. Der Vertrag gilt nach Ablauf von zwei Jahren nach der letzten Konversion als beendet. In diesem Fall ist BEWIT berechtigt, das Partnerkonto zu schließen und zu löschen.

10.5 Rücktritt vom Vertrag seitens BEWIT. BEWIT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Partner gegen irgendeine Verpflichtung aus diesen Geschäftsbedingungen verstößt. Der Vertrag endet an dem Tag, an dem dem Partner die Kündigung des Vertrages zugestellt wird. Mit Beendigung des Vertrages seitens BEWIT erlischt der Anspruch des Partners auf die nicht ausgezahlten und fälligen Provisionen, sofern BEWIT nichts anderes bestimmt.

10.6 Rücktritt vom Vertrag seitens des Partners Der Partner ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn BEWIT mit einer finanziellen Leistung gegenüber dem Partner länger als 30 Tage in Verzug ist, sofern BEWIT nach Ablauf dieser Frist seitens des Partners schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Betrages aufgefordert und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde, die mindestens 10 Arbeitstage betragen muss. Der Vertrag endet an dem Tag, an dem BEWIT der Rücktritt vom Vertrag zugestellt wird.

10.7 Löschung des Partnerkontos. Der Vertrag gilt ferner als beendet, wenn BEWIT das Partnerkonto des Partners gemäß diesen Geschäftsbedingungen kündigt, insbesondere in den Fällen der Absätze 2.1, 3.9, 3.10 und 7.7 dieser Bedingungen.

10.8Folgen der Beendigung des Vertrages. Im Falle einer Beendigung des Vertrages auf eine andere Weise als durch die Kündigung von BEWIT gemäß Absatz 10.5 dieses Vertrages hat der Partner für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Beendigung des Vertrages einen Anspruch auf Auszahlung aller nicht ausgezahlten Provisionen, sofern deren Höhe den in Absatz 5.5 dieses Vertrages festgelegten Betrag übersteigt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf nicht ausgezahlten Provisionen.

 

11 DATENSCHUTZ

11.1 Verarbeitungsvertrag. Der Schutz personenbezogener Daten wird im Verarbeitungsvertrag behandelt, der Anhang 1 und Bestandteil dieses Vertrags ist.

11.2 Politik der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Schutz personenbezogener Daten seitens BEWIT ist in der Richtlinie für die Verarbeitung personenbezogener Daten näher beschrieben.

 

12 ENDBESTIMMUNGEN

12.1 Erklärung der Vertragsparteien. Keine Vertragspartei darf gegenüber der anderen Vertragspartei die schwächere Partei sein. Jede der Vertragsparteien kennt den Inhalt dieser Bedingungen in vollem Umfang und akzeptiert alle Risiken, einschließlich des Risikos von Änderungen der Bedingungen, des Preisniveaus, der Wechselkurse und der Zinssätze, akzeptiert die in diesen Bedingungen vereinbarten Verpflichtungen, hält die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht für unangemessen unausgewogen und übernimmt das Risiko einer Änderung der Umstände.

12.2 Dauer der Bestimmungen nach Beendigung des Vertrages. Die Rechte und Pflichten, die in den Absätzen 2.4, 4.9, 6.3 bis 6.5, 7.7 sowie in den Artikeln 8 und 9 festgelegt sind, bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß diesen Bedingungen gültig.

12.3 Rechtsordnung. Für Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die allgemein verbindlichen gesetzlichen Regelungen. Das Vertragsverhältnis im Rahmen dieser Bedingungen unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. und dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung, und ist entsprechend auszulegen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Handelsbräuche keinen Vorrang vor den gesetzlichen Bestimmungen haben, auch nicht vor den gesetzlichen Bestimmungen, die keinen Zwangscharakter haben.

12.4 Anhänge. Die Anhänge zu diesen Bedingungen sind integraler Bestandteil dieser Bedingungen, wobei es sich um die folgenden Anhänge handelt:

12.4.1 Anhang Nr. 1 - Verarbeitungsvertrag

12.4.2 Anhang Nr. 2 - Verbraucherbedingungen

12.5Kommunikation der Vertragsparteien. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ihre Kommunikation über E-Mail-Adressen erfolgen soll:

12.5.1 Partner: die E-Mail-Adresse, die er für das Affiliate-Netzwerk registriert hat oder die in seinem Dashboard aufgeführt ist;

12.5.2 BEWIT: info@bewit.love;

12.6 Gütliche Streitbeilegung, Gerichtsstand. Wir werden immer versuchen, alle Streitigkeiten zwischen uns gütlich zu lösen. Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, so müssen die Gerichte eingeschaltet werden. Wir vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, von dem für das Gebiet der Stadt Ostrava in der Tschechischen Republik zuständigen Gericht entschieden werden.

12.7 Änderungen der Bedingungen. Diese Bedingungen können einseitig von BEWIT schriftlich geändert oder aufgehoben werden und Sie werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung dieser Bedingungen benachrichtigt. Die Benachrichtigung über Änderungen dieser Bedingungen wird dem Partner über das Partnerkonto oder per E-Mail an Sie mitgeteilt.

12.8 Gültigkeit und Wirksamkeit. Diese Bedingungen treten am 29.5.2023 in Kraft und werden wirksam.  

 

ANHANG NR. 1

Bedingungen Affiliate-Netzwerk

VEREINBARUNG ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

(nachstehend als "Verarbeitungsvertrag") zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen:

(1) BEWIT Natural Medicine, s.r.o., mit Sitz in Michalská 2030, Slezská Ostrava, 710 00 Ostrava, IdNr: 29443237, USt-IdNr. CZ29443237, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Ostrava, Abteilung C, Einlage Nr. 53597, vertreten durch Ing. Jiří Černota, Geschäftsführer, E-Mail: info@bewit.love

(nachstehend als "BEWIT", "Verarbeiter" oder auch als "wir")

A

(2) Partner

( nachstehend als Partner", „Verwalter" oder auch als " Sie" bezeichnet)

(Der Auftragsverarbeiter und der Verwalter werden im Folgenden gemeinsam als "Vertragsparteien" und einzeln "Vertragspartei").

 

Wenn Sie am BEWIT Affiliate-Netzwerk ("Affiliate-Netzwerk") teilnehmen, wird BEWIT in bestimmten Fällen der Verarbeiter der persönlichen Daten sein, die Sie ihm anvertrauen.

Das Affiliate-Netzwerk wird unter den BEWIT Affiliate-Netzwerk Bedingungen ("Bedingungen") realisiert. Durch die Zustimmung der Bedingungen und den Abschluss des Vertrags zwischen uns bestätigen Sie, dass Sie den Verarbeitungsvertrag gelesen haben und mit ihm einverstanden sind und dass er für Sie rechtsverbindlich ist. Dieser Verarbeitungsvertrag gilt für alle unsere Partner, die am Affiliate-Netzwerk teilnehmen und die in Bezug auf BEWIT in Position als Verwalter sind.

Bitte lesen Sie diesen Verarbeitungsvertrag sorgfältig durch, in dem die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt sind, unter denen die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien stattfindet. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Bearbeitung personenbezogener Daten haben, Sie können sich jederzeit an uns wenden unter info@bewit.love.  

Die Vertragsparteien bearbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag gemäß den Bedingungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (nachstehend "GDPR" genannt). Laut GDPR müssen die Vertragsparteien die Bearbeitungsregeln schriftlich festhalten, was sie in dieser Verarbeitungsvertrag tun.

 

1. GEGENSTAND DES VERARBEITUNGSVERTRAGS 

1.1 Zusammenfassung. Wenn Sie am Affiliate-Netzwerk teilnehmen möchten und zu diesem Zweck ein Partnerkonto einrichten, Sie können in der Position eines Datenverantwortlichen der persönlichen Daten werden, die Sie uns zum Zweck der Durchführung des Affiliate-Netzwerks anvertrauen und die wir als Verarbeiter bearbeiten. Wir sorgen für die Vertraulichkeit und Sicherheit der persönlichen Daten.

1.2 Was bedeutet die Position des Bearbeiters und Administrators? Bei der Teilnahme am Affiliate-Netzwerk übermitteln Sie als Verantwortlicher personenbezogene Daten an BEWIT, das diese als Auftragsverarbeiter in Ihrem Auftrag und in dem von Ihnen gewählten Umfang verarbeitet. Aus diesem Grund sind Sie der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche gemäß Artikel 4 Absatz 7 DSGVO, während BEWIT der Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 4 Absatz 8 der GDPR ist.

1.3 Gegenstand und Zweck des Verarbeitungsvertrages. Durch den Abschluss dieses Verarbeitungsvertrages ermächtigen Sie als Verantwortlicher den Auftragsverarbeiter, personenbezogene Daten für Sie im Zusammenhang mit der Implementierung des Affiliate-Netzwerks zu verarbeiten. Das Ziel besteht darin, den Schutz personenbezogener Daten in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zu gewährleisten. Eine genauere Beschreibung der Art, des Umfangs, des Zwecks und der Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten ist in diesem Verarbeitungsvertrag enthalten.

1.4 Affiliate-Netzwerk Das Affiliate-Netzwerk wird zum Zweck der Werbeaktion für die BEWIT-Produkte und den E-Shop und zum Zweck der Erzielung einer Provision des Partners realisiert. Das Affiliate-Netzwerk und sein Verfahren werden in den Bedingungen näher definiert.

1.5 Schriftliche Form. Gemäß Artikel 28 der GDPR müssen die Vertragsparteien die Regeln für die Verarbeitung in diesem Verarbeitungsvertrag schriftlich festlegen. 

1.6 Definition. Die Definitionen der Begriffe in den Bedingungen werden in der gleichen Bedeutung in diesen Verarbeitungsvertrag übernommen.

1.7 Laufzeit des Vertrages. Dieser Verarbeitungsvertrag wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses gemäß den Bedingungen geschlossen. 

1.8 Der Zeitpunkt des Abschlusses und der Beendigung des Verarbeitungsvertrages. Der Verarbeitungsvertrag wird zum Zeitpunkt des Abschlusses der Registrierung zur Teilnahme am Affiliate-Netzwerk abgeschlossen. Der Verarbeitungsvertrag kann zu den gleichen Bedingungen gekündigt werden wie im Falle einer Kündigung des Vertrages in der Fassung der Bedingungen.

1.9 Auswirkungen einer Beendigung. Die Beendigung dieses Verarbeitungsvertrags hat auch die Beendigung des Vertragsverhältnisses in den von diesem Verarbeitungsvertrag erfassten Bereichen zur Folge, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses, das durch die Bedingungen geregelt ist, beendet auch diesen Verarbeitungsvertrag. Die Beendigung dieses Verarbeitungsvertrags berührt jedoch nicht die Verpflichtung des Auftragsverarbeiters, personenbezogene Daten an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln (zurückzugeben) oder über sie zu verfügen und die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren.

 

2. ART, UMFANG, DAUER UND ZWECK DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

2.1 Art der personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Affiliate-Netzwerks auf der Grundlage der Bedingungen erfolgt. Dazu gehören vor allem der Name und die Kontaktdaten des Partners, Angaben zum Bankkonto des Partners, auf das die Provision überwiesen wird, sowie Daten aus Tracking-Cookies über die Besucher der Website des Partners, anhand derer wir überprüfen können, ob die Bedingungen für den Erhalt der Provision erfüllt sind.

2.2 Titel der Bearbeitung. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Affiliate-Netzwerk ist die Erfüllung eines Vertrags (die Bedingungen). Es kann auch zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen oder des berechtigten Interesses des Verarbeiters erforderlich sein.

2.3 2.3 Kategorien von Subjekten der personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich in der Regel um Besucher der Website des Partners, die zu Kunden werden. 

2.4 Umfang der Verarbeitung: Im Zusammenhang mit der Durchführung des Affiliate-Netzwerks verarbeitet der Auftragsverarbeiter insbesondere die folgenden Arten von personenbezogenen Daten:

2.4.1 Kontaktinformationen: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohn- oder Geschäftsadresse des Partners.

2.4.2 Tracking-Cookies: Daten aus Tracking-Cookies über Besucher der Webseiten des Partners, die es ermöglichen, die Einhaltung der Bedingungen für den Erhalt der Kommission zu überprüfen, IP-Adresse.

2.5 Zweck der Verarbeitung. Der Zweck der Verarbeitung ist:

2.5.1 Implementierung von Affiliate-Netzwerkes;

2.5.2 Auszahlung der Provision an den Partner und Abrechnung über die Provision;

2.5.3 die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen für die Auszahlung der Provision an den Partner;

2.6 Verarbeitungsverfahren. Alle personenbezogenen Daten werden in elektronischer Form verarbeitet, und die Verarbeitung besteht insbesondere in der Übermittlung und Speicherung der personenbezogenen Daten.

2.7 Bearbeitungszeit. Die personenbezogenen Daten werden so lange verarbeitet, wie die Vertragsparteien durch die Bedingungen gebunden sind, es sei denn, die Bedingungen oder eine andere Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien vorsehen etwas anderes oder das EU-Recht oder das tschechische Recht verlangt ihre weitere Speicherung.

 

3. RECHTE UND PFLICHTEN DES VERARBEITERS 

3.1 Vertraulichkeit des Verarbeiters. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zur Geheimhaltung von allen personenbezogenen Daten, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, und wird diese geheim halten, nicht veröffentlichen und weder als Ganzes noch in Teilen an Dritte weitergeben. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift dies vorsieht. 

3.2 Zugangsbeschränkungen. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Zugang zu personenbezogenen Daten auf (a) Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeiten, und (b) Personen, die mit dem Auftragsverarbeiter zusammenarbeiten und im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten für den Auftragsverarbeiter verarbeiten dürfen, in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Verarbeitungsvertrags und zum Zweck der Durchführung des Affiliate-Netzwerks gemäß den Bedingungen beschränkt ist. Unterliegen diese Personen nicht einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht, so hat der Verarbeiter ihre vertragliche Geheimhaltung sicherzustellen.

3.3 Andere Verpflichtungen des Verarbeiters. Der Verarbeiter verpflichtet sich:

3.3.1 bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle Verpflichtungen einhalten, die sich für den Verarbeiter personenbezogener Daten aus den relevanten Rechtsvorschriften ergeben;

3.3.2 die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich auf der Grundlage der Anweisungen des für die Verarbeitung zuständigen Verwalters gemäß dieser Verarbeitungsvereinbarung vorzunehmen, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation;

3.3.3 den Verwalter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Amt für den Schutz personenbezogener Daten oder eine andere Verwaltungsbehörde im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter eine Inspektion oder ein anderes Verwaltungsverfahren einleitet, und dem Verwalter alle Informationen über den Verlauf und die Ergebnisse einer solchen Inspektion oder den Verlauf und die Ergebnisse eines solchen Verfahrens zu übermitteln;

3.3.4 den Verwalter zu unterstützen, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Verwalters in Bezug auf die Sicherheit personenbezogener Daten gemäß Artikel 32 bis 36 der DSGVO zu gewährleisten, wobei die Art der vom Auftragsverarbeiter durchzuführenden Verarbeitung zu berücksichtigen ist;

3.3.5 dem Verwalter einen Verstoß gegen personenbezogene Daten, von dem er Kenntnis erlangt, unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Kenntnisnahme des Verstoßes, zu melden. Der Mindestumfang dieser Mitteilung ist in Artikel 33 Absatz 3 der GDPR festgelegt;

3.3.6 ein Register über alle Verstöße gegen personenbezogene Daten und die getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus bei der Verarbeitung zu führen. Der Verarbeiter ist dem Verwalter gegenüber verpflichtet, bei der Untersuchung von Sicherheitsverletzungen und bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Verwalters gemäß den Artikeln 33 und 34 des GDPR die erforderliche Zusammenarbeit zu leisten;

3.3.7 dem Verwalter dabei zu helfen, Prozesse oder Dokumente zu dokumentieren, die nachweisen, dass der Verwalter die GDPR einhält.

3.4 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Die Verpflichtungen des Verarbeiters in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten sind vom Verarbeiter während der gesamten Laufzeit des Vertrags in der durch die Bedingungen geänderten Fassung zu erfüllen, es sei denn, aus den Bedingungen, diesem Verarbeitungsvertrag oder dem geltenden Recht geht hervor, dass sie nach Beendigung des Vertrags weiterbestehen sollen.

3.5 3.5 Verpflichtungen des Verarbeiters im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit. Der Verarbeiter verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten im Falle der Beendigung der Bereitstellung der Dienste zu löschen, es sei denn, die Bedingungen oder die Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten sehen vor, dass sie nach der Beendigung der Teilnahme am Affiliate-Netzwerk aufbewahrt werden oder das EU-Recht oder das tschechische Recht verlangt ihre Speicherung.

 

4. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN DES VERARBEITERS, DIE INVOLVIERTEN VERARBEITER

4.1 Technische Maßnahmen. Wir haben angenommen und wir verpflichten sich dazu, passende technische Maßnahmen beizubehalten, die den Stand der Technik, die Kosten der Umsetzung, die Art, den Umfang, den Kontext und die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die verschiedenen wahrscheinlichen und unterschiedlich schwerwiegenden Risiken in allen Bereichen berücksichtigen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (insbesondere Vertragserfüllung, Arbeitsverträge). Zu den getroffenen technischen Maßnahmen gehören:

4.1.1 regelmäßige Datensicherung;  

4.1.2 Aktualisierungen von Antivirensoftware;

4.1.3 Zugangspasswörter zu Informationssystemen (in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden) und Zugangsberechtigungen werden auf individueller Ebene kontrolliert.  

4.2 Organisatorische Maßnahmen. Wir haben die folgenden Maßnahmen ergriffen und verpflichten uns, sie beizubehalten:

4.2.1Unsere Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet;  

4.2.2 wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt; und

4.2.3 unsere Mitarbeiter mit den Regeln für sicheres Arbeiten an Arbeitsmitteln vertraut sind, einschließlich des Grundsatzes des Schutzes personenbezogener Daten. 

4.3 Beteiligte Verarbeiter. Die personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Verarbeitungsvertrags erhalten, werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen sind Verarbeiter, mit deren Einbeziehung der Verwalter einverstanden ist: Cookiebot, das relevante Buchhaltungsprogramm, und eine Liste, die auf Anfrage beim Verarbeiter erhältlich ist.

 

5. RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN

5.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Der Verwalter und der Verarbeiter verpflichten sich, die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich der damit zusammenhängenden Vorschriften (z.B. Gesetz Nr. 127/2005 Slg. über elektronische Kommunikation).

5.2 Synergie. Der Verwalter und der Verarbeiter verpflichten sich, einander bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich aus beiderseitig geschlossenen Verträgen und gesetzlichen Bestimmungen ergeben, im erforderlichen und angemessenen Umfang zu unterstützen, insbesondere im Zusammenhang mit Reaktionen auf die Ausübung der Rechte betroffener Personen, Sicherheitsvorfällen sowie der Erstellung von Folgenabschätzungen und dem Umgang mit Aufsichtsbehörden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die für die Bearbeitung eines Ersuchens nach den Bedingungen erforderlichen Belege zur Verfügung zu stellen, wobei die Vertragspartei der anderen Vertragspartei diese Belege unverzüglich zukommen lässt.

5.3 Vorfall. Eine Vertragspartei benachrichtigt die andere Vertragspartei innerhalb von 48 Stunden, nachdem sie von einer Sicherheitsverletzung Kenntnis erlangt hat. Ein Verstoß ist jede Sicherheitsverfehlung in Bezug auf personenbezogene Daten, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Vernichtung, Änderung oder unbefugten Offenlegung oder zum Zugriff auf personenbezogene Daten führen kann, die im Rahmen des Vertrags gemäß der Definition in den Bedingungen verarbeitet werden.

 

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

6.1 Rechtsordnung. Für Angelegenheiten, die in diesem Verarbeitungsvertrag nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die allgemein verbindlichen gesetzlichen Vorschriften. Der Verarbeitungsvertrag unterliegt der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. und dem Bürgerlichen Gesetzbuch in seiner geänderten Fassung, und ist entsprechend auszulegen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Handelsbräuche keinen Vorrang vor den gesetzlichen Bestimmungen haben, auch nicht vor den gesetzlichen Bestimmungen, die keinen Zwangscharakter haben.

6.2Höhere Gewalt/Force Majeure. Der Verarbeiter ist nicht verantwortlich für Situationen, in denen er seine Verpflichtung aus dem Verarbeitungsvertrag aufgrund eines als höhere Gewalt bezeichneten Ereignisses (Krieg, Aufruhr, Terrorismus, Unruhen, Streiks, Brände, Epidemien oder Naturkatastrophen) nicht erfüllen konnte.

6.3Kommunikation der Vertragsparteien. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ihre Kommunikation bezüglich des Verarbeitungsvertrags (einschließlich der Benachrichtigung über einen Sicherheitsvorfall) über E-Mail-Adressen erfolgen wird:

6.3.1 Verwalter: die E-Mail-Adresse, die der Verwalter für die Anmeldung zum Affiliate-Netzwerk verwendet;

6.3.2 Verarbeiter: info@bewit.love;

6.4 Aktualisierungen und Änderungen. Der Verarbeiter behält sich das Recht vor, diesen Verarbeitungsvertrag zu ändern oder zu aktualisieren. Wenn wir Änderungen vornehmen, die die Rechte und Pflichten im Rahmen des Verarbeitungsvertrags ändern, werden Sie darüber rechtzeitig per E-Mail informiert, die wir Ihnen zusenden. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, beenden Sie bitte Ihre Teilnahme am Affiliate-Netzwerk. Durch Ihre Teilnahme am Partner-Netzwerk nach Inkrafttreten der neuen Version des Verarbeitungsvertrags erklären Sie sich damit einverstanden, die Bedingungen dieses Vertrags zu akzeptieren.